Aktuelle Fördermaßnahmen, Stand 04.12.2025

Voraussetzungen für die einzelnen Fördermaßnahmen

Klimageschwindigkeitsbonus

Sie erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, wenn Sie

  • Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
  • die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

Einkommensbonus

Sie erhalten den Einkommensbonus für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Effizienzbonus

Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Einzelmaßnahmen Grundförderung Effizienzbonus Klimageschwindigkeitsbonus Einkommens­bonus
Solarthermische Anlagen 30 % 20 % 30 %
Biomasseheizungen 30 % 20 % 30 %
Wärmepumpen 30 % 5 % 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 % 20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) 30 % 20 % 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 % 20 % 30 %
Gebäudenetzanschluss 30 % 20 % 30 %
Wärmenetzanschluss 30 % 20 % 30 %

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